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Dauergrabpflege

Die Grabpflege ist ein wichtiges Thema, wenn es darum geht für was für ein Grab man sich im Zuge einer Vorsorge oder im Falle eines Sterbefalls entscheidet.
Das Nutzungsrecht an einem Grab wird je nach Kommune und Grabart auf 15 bis 30 Jahre verliehen.
Verwandte, welche früher die Grabpflege zuständig waren, sind in der heutigen Zeit jedoch oftmals nicht mehr am selben Ort wohnhaft oder sogar über den ganzen Globus zerstreut.

Zwischenzeitlich gibt es zwar auf nahezu jedem Friedhof auch grabpflegefreie Bestattungsmöglichkeiten (wie z.B. Baum- oder Rasengräber und Urnenwände), dennoch ist es auch möglich sich ein anpflanzbares Grab auszusuchen, welches dann von einem Gärtner über die entsprechende Laufzeit nach Wunsch bepflanzt und gepflegt wird. 

Die Genossenschaft der Württembergischen Friedhofsgärtner e.G. bietet auf ihrer Homepage viele weitere Informationen zum Thema sowie eine Übersicht der bei Ihnen tätigen Gärtnereien.