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Was ist im Sterbefall wann und wo zu erledigen?

1. Arzt benachrichtigen

Stirbt ein Mensch zu Hause, dann sollte zunächst ein Arzt benachrichtigt werden (unter der Woche der Hausarzt des Verstorbenen, am Wochenende der diensthabende Arzt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes - bundesweite Rufnummer 116 117). Dieser führt dann nach Terminabsprache die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. 

Bei einem Sterbefall im Alten- oder Pflegeheim sowie im Krankenhaus, wird dies in der Regel durch die Heim- bzw. Krankenhausverwaltung veranlasst.

Falls der untersuchende Arzt für die verstorbene Person keine "natürliche Todesursache" bescheinigen kann, ist er verpflichtet die Polizei zu benachrichtigen, welche dann zur Erfragung der genaueren Umstände am Sterbeort erscheint. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.

2. Engste Angehörige benachrichtigen

3. Bestattungsunternehmen benachrichtigen

Es ist sinnvoll, das gewünschte Bestattungsunternehmen möglichst zeitnah zu informieren, damit es den Angehörigen behilflich sein und sie unterstützen kann.
Je nach Witterungsverhältnissen und Todesart ist es nicht grundsätzlich notwendig, dass der Verstorbene sofort überführt wird. Ein verstorbener Mensch darf nach Eintritt des Todes noch bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, ehe er in einen Aufbahrungsraum überführt werden muss. Unter Umständen sind auch längere Hausaufbahrungen nach Absprache mit dem örtlichen Gesundheits-/Ordnungsamt möglich.
Viele Krankenhäuser, Senioren- oder Pflegeheime haben eigene Räumlichkeiten, in denen eine Aufbahrung und ein Abschied vor Ort stattfinden kann.
Bevor ein Bestattungsunternehmen benachrichtigt wird, ist zu prüfen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Unternehmen bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Im anschließenden Beratungsgespräch wird dann alles weitere persönlich besprochen und die zu erledigenden Aufgaben nach Wunsch der Angehörigen verteilt.

4. Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. 
Die Anzeige des Sterbefalls kann entweder durch die Angehörigen selbst in mündlicher Form oder durch das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen in schriftlicher Form erfolgen.
Auch Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sind zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet, wenn dieser in ihren Räumlichkeiten eingetreten ist.

Für die Anzeige werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis / Pass
  • Personenstandsurkunden:
 LedigVerheiratetVerwitwetGeschieden
Geburtsurkundexxxx
Heiratsurkunde / Familienbuch-xxx
Sterbeurkunde des Ehepartners--x-
rechtskräftiges Scheidungsurteil---x


Bei Spätaussiedlern:
oben genannte Personenstandsurkunden im Original und beglaubigte Übersetzung
Registrierschein
Einbürgerungsurkunde
Bundesvertriebenenausweis
ggfs. Namenserklärung

Für weitere Abläufe sind folgende Dokumente hilfreich:

  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld aus) 
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis oder auch auf dem Kontoauszug des Girokontos
  • Angaben zu betrieblichen Renten
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist
  • Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar