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Was heißt Bestattungsvorsorge?

Bestattungsvorsorge beginnt mit dem Moment, in dem man sich über die Form einer bevorstehenden Bestattung – sei es die eigene, oder die einer nahestehenden Person – Gedanken macht.

Werden diese Überlegungen mit der Familie, Freunden oder eventuell mit einem Bestattungsunternehmen ausgetauscht oder schriftlich fixiert, so sind gewisse Punkte bereits festgelegt und müssen nicht nach Eintreten eines Sterbefalls unter Einfluss von Trauer, Leid und oftmals auch einem gewissen Zeitdruck entschieden werden.

Vorsorgeüberlegungen beinhalten Fragen nach der Beisetzungsstätte (Friedhof, Friedwald, ggf. Ortswahl) und der Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung), Grabart (Doppel- oder Einzelgrab, Erdgrab, Urnenstele usw.) Auswahl der bei der Trauerfeier zu singenden Lieder, der Gestaltung von Traueranzeigen und –karten (z.B. mit Symbol, Spruchtext), Auswahl der Blumendekoration, bis hin zu der Überlegung, ob und wo nach der Trauerfeier ein gemeinsames Beisammensein stattfinden soll.

Wer möchte, kann die getroffenen Entscheidungen im Rahmen eines Vorsorgevertrags mit einem Bestattungsunternehmen seiner Wahl, welches nicht unbedingt ortsansässig sein muss, festlegen.

Mit dieser Festlegung sind die Angehörigen des Vertragspartners im Falle von dessen Ableben nicht mit vorgenannten Entscheidungen belastet. Außerdem wurden die Abläufe bei der Beerdigung bzw. Trauerfeier von der Person selbst getroffen, weshalb davon auszugehen ist, dass sie auch in ihrem Interesse sind. Die oft bei Beratungsgesprächen nach einem Todesfall aufkommende Frage, ob die getroffene Bestattungsform und die Abläufe auch im Interesse des Verstorbenen wären, erübrigen sich somit.

Wer noch einen Schritt weiter gehen möchte, kann auch die Finanzierung bereits zu Lebzeiten regeln, entweder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder durch das Anlegen einer im Rahmen des Vorsorgevertrags festgelegten Summe auf ein Treuhandkonto.

Bestattungsvorsorge ist also die selbstbestimmte Festlegung des eigenen letzten Weges und dient der Entlastung der nächsten Angehörigen. Ein Beratungsgespräch zu diesem Thema ist für Sie kostenlos, rufen Sie uns an: 07123 7029


Informationen zu weiteren Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Organspende finden Sie unter der Rubrik Wissenswertes.